“Jeder Mensch zählt”, sagte die Bundeskanzlerin in ihrer Pressemitteilung am 18.3.2020. “Jeder Mensch zählt” bedeutet für uns, dass jeder Mensch existenziell abgesichert werden muss. Das gilt insbesondere in einer Krise. Diese meistern wir nur zusammen, als Gesellschaft, in der tatsächlich jeder Einzelne sich als einen Teil innerhalb der Solidargemeinschaft erlebt und zählt.
Der #WirVsVirus Hackathon vom 20. bis 22. März 2020, der unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung lief, hat von etwa 42.000 Teilnehmer:innen 82 Personen aus unterschiedlichster Berufen, aber mit derselben Berufung zusammengeführt. Gemeinsam haben wir uns einer der dringendsten gesellschaftlichen Herausforderungen gestellt: Wie gehen wir mit den finanziellen und existenziellen Ängsten von uns allen um, die sich in einer solchen Krisenzeit etablieren? Während des Hackathons haben wir innerhalb von zwei Tagen und Nächten einen ganz konkreten Lösungsansatz konzipiert: Das Basiseinkommen.
Die Corona-Pandemie stellt die Welt vor eine noch nie dagewesene Herausforderung. Auch in Deutschland drängt die aktuelle Krise viele Bürger:innen an ihre persönlichen und finanziellen Grenzen. Das von der Bundesregierung geplante Konjunkturpaket hilft nicht allen wirtschaftlich Betroffenen. Sei es der Blumenhändler, der sein Geschäft nicht mehr aufmachen darf und die Miete für seine Wohnung trotzdem weiter zahlen muss. Oder die Angestellte, die ihren Job in der Probezeit direkt wieder verloren hat, aber die Familie durchbringen muss. Die Corona-Krise verstärkt Existenzängste und schafft neue finanzielle Notsituationen.
Gesellschaftliche Effekte globaler Krisen treten zeitverzögert auf und machen sich erst später bemerkbar. Die Überlastung des Gesundheits- und Pflegebereichs zeichneten sich bereits vor der Pandemie ab und spitzen sich nun dramatisch zu. In anderen Bereichen kommen nach der Corona-Pandemie und zum Teil bereits jetzt eine Explosion der Arbeitslosenzahlen, Lawinen an Privat- und Betriebsinsolvenzen auf uns zu. Für die Wirtschaft bedeutet dies, dass die Kaufkraft vieler von uns nicht nur während, sondern auch noch nach der Krise niedrig bleibt. Ein bedarfsunabhängiges Basiseinkommen kann diesen Effekten entgegen wirken. Eine Weiterführung von drei bis sechs Monaten nach Überwindung der Krise ist deshalb zu prüfen.
Ziel des Basiseinkommens ist es, die Existenz aller in Deutschland wohnhaften Personen finanziell zu sichern. Das bedeutet konkret: Du sowie jede andere Person, der in Deutschland eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt ist, erhält für eine Dauer von sechs Monaten, mindestens aber solange die Pandemie andauert monatlich 1.000 Euro Basiseinkommen pro Person. Und zwar ohne Bedarfsprüfung. BAföG, Kindergeld, Renten, Kapital- und andere Erwerbseinkommen werden bis zur Höhe des Basiseinkommens mit diesem verrechnet. Bei Sozialleistungen, die sich am Einkommen der Person bemessen (beispielsweise ALG II/SGB II, SGB XII), wird das Basiseinkommen als Einkommen angerechnet. So wird sichergestellt, dass auch diejenigen Menschen, die welche diese Leistungen erhalten, am Basiseinkommen teilhaben.
Unsere Gesellschaft lebt von der Diversität und unsere Wirtschaft von Interdependenzen: Jedes Kettenglied ist so einzigartig wie essentiell. Ein Zusammenbruch privater Existenzen in dem zu erwartenden Ausmaß kann durch das Basiseinkommen verhindert werden. 1000 € pro Monat für dich, für uns alle - ein Vertrauensvorschuss, finanzielle Unterstützung und Anerkennung in Form des Basiseinkommens. Das Geld soll dir und uns allen dabei helfen, finanzielle und existenzielle Sorgen und Ängste einzudämmen, unser Potenzial zu entfalten, gesellschaftliche Teilhabe zu sichern und der Gesellschaft etwas zurückzugeben, sodass wir die Krise gemeinsam bewältigen - solidarisch und zuversichtlich.
Der Staat wird durch die Einführung des Basiseinkommens Ausgaben in Höhe von 1000 € pro in Deutschland lebender Person mit Steueridentifikationsnummer haben für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten, mindestens aber solange die Krise andauert.
Was erst einmal nach einer horrenden Summe klingt, wird finanziell vorstellbar, je eingehender man sich mit bestehenden Ansätzen und Berechnungsmodellen aus der bedingungslosen-Grundeinkommen-Szene befasst. Es lässt sich feststellen, dass es sich bei den Ausgaben zunächst einmal um Bruttokosten handelt. Ein großer Teil fließt zurück an den Staat, über Einkommenssteuern, Sozialabgaben und auch Mehrwertsteuer. Tatsächliche Mehrkosten könnten über Steuererhöhungen wieder reinkommen, denkbar wäre auch eine Finanztransaktionssteuer, welche die Hochfinanz heranzieht. Für die Zeit der Krisenbewältigung könnte der Steuerfreibetrag gekürzt werden, über einen Soli auf die Einkommen oder über eine erhöhte Unternehmenssteuer eingezogen werden. Da die Unternehmen bereits von dem Corona-Krisenpaket, wie beispielsweise bsp. Kurzarbeitergeld profitieren, könnte dieses Geld zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Staatskasse zurückfließen. Für welches Konzept der Finanzierung man sich entscheidet, bleibt allerdings eine Frage der politischen Zielsetzung.
Und die konkrete Umsetzung?
Die Anforderungen an die Auszahlung eines Basiseinkommen innerhalb der aktuellen Krisensituation sind hoch: Das Geld muss so unbürokratisch und schnell wie möglich genau zu den Personen, die Anspruch darauf haben. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass jede Person (beispielsweise auch ohne Bankverbindung) einen Zugang zum Basiseinkommen hat und gleichzeitig Mehrfachauszahlungen und Betrug verhindert werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und unsere Behörden dabei nicht zu überlasten, ist es sinnvoll, die bestehenden technischen Infrastrukturen der Finanzämter, Sozialreferate und Arbeitsagenturen zu nutzen: Über die individuelle Steueridentifikationsnummer jeder:jedes einzelnen kann die eindeutige Ermittlung aller in Deutschland lebender Personen mit Anspruch auf Basiseinkommen erfolgen. Ist dem Staat eine IBAN zu der Steuer-ID bekannt, so wird das Basiseinkommen automatisch auf das dort registrierte Konto überwiesen. Für alle Personen, die kein Konto besitzen, kann das Geld über eine sogenannte Geldkarte oder Barauszahlung bei der zuständigen Behörde sowie eine Legitimation mittels Personalausweis bzw. Steueridentifikation eingeholt werden. Bei der Ermittlung des Anspruchs auf Basiseinkommen und der Legitimation werden personenbezogene Daten erhoben, die von der jeweiligen Behörde gemäß DSGVO zum Transport und zur Ablage verschlüsselt werden. Hierunter fallen die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum, die Legitimation für Familienmitglieder vor Ort bei der Behörde und Personalausweisdaten.
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